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#14 Ausfallhonorar in der Psychotherapie

Autorenbild: Steffen EngelbrechtSteffen Engelbrecht

Aktualisiert: 27. Jan.

Wenn Sie nicht zu einem vereinbarten Termin erscheinen oder diesen zu kurzfristig absagen, fällt ein sogenanntes Ausfallhonorar an, das Sie privat an den oder die Therapeut*in zahlen müssen. Dieses Vorgehen ist in psychotherapeutischen Praxen üblich und unterscheidet sich in der Höhe des Ausfallbetrags sowie in den Fristen zu einer rechtzeitigen Absage. Auch Arztpraxen, Friseur*innen und andere Berufsgruppen lassen sich Ausfälle bezahlen, die durch das Versäumnis der Person entstehen, die die Leistungserbringung nicht ermöglicht, weil sie nicht kommt.



„Bei Geld hört die Freundschaft auf.“ – Dieser Spruch spiegelt gut die Frustration wider, die entsteht, wenn plötzlich eine Person Geld verlangt, die doch eigentlich helfen soll. Nur handelt es sich in der therapeutischen Beziehung um eine Arbeitsbeziehung, in der ein Teil eine therapeutische Unterstützung bekommt und der andere Teil sein professionelles Wissen anwendet, wofür er von der Solidargemeinschaft (Krankenkassenbeitragszahler*innen) entlohnt wird. Der Aufbau und Erhalt einer guten therapeutischen Beziehung dient einem günstigen Prozess zur Genesung des/der Patient*in, ist jedoch nicht zu vergleichen mit einer freundschaftlichen Beziehung, in der man sich mit mehr Nachsicht begegnet und eine finanzielle Transaktion zumeist keine Rollte spielt.


Wenn Patient*innen den Eindruck gewinnen, dass ihr/e Therapeut*in „schlechte“ Arbeit leistet, sollten sie sich ebenso beschweren, da Ihnen nicht nur nicht geholfen wird, sondern auch in diesem Fall Solidarbeiträge nicht angemessen verwendet werden. Beispiele hierfür wären Therapeut*innen, die „plaudern“, ohne dass über viele Sitzungen ein dahinterliegendes Ziel deutlicher wird. Wiederholt wurde mir auch von Therapeut*innen berichtet, die in der Therapiesitzung einschlafen – Professionalität, gute Nacht.

Jeder hat mal einen schlechten Tag und wenn Menschen aufeinandertreffen, die sich dann auch noch in komplexe Prozesse wie Psychotherapie hineinbegeben, kann es hakeln und es können Fehler gemacht werden. Dennoch muss eine Therapie einen Raum bieten, in dem Erwartungen beider Seiten Platz finden, was mit damit beginnt, dass beide Parteien erscheinen. Wenn Patient*innen nicht kommen, kann keine Leistung erbracht werden. Auch nicht für eine andere Person, die therapeutische Hilfe benötigt und bisher keine therapeutische Hilfe bekommen hat. Eine Praxis muss Miete, IT-Kosten, Strom, Heizung, Fortbildungen etc. zahlen. Die Erhebung des Ausfallhonorars ist somit keine Strafe oder ein Zeichen dafür, dass Therapeut*innen Patient*innen nicht mögen, sondern dass Sie die Notwendigkeit für Verbindlichkeit in einer Therapie schätzen.


Unser Ausfallhonorar beträgt 60€ unabhängig vom Grund für den Ausfall, wenn Patient*innen nicht 24 Stunden vor Therapiebeginn absagen. Dafür findet im obligatorischen Therapievertrag eine Einwilligung statt. Sie erhalten eine Rechnung und können den Betrag bar zahlen oder überweisen. Da uns bewusst ist, dass es sich hierbei um sehr viel Geld handelt, können bei Bedarf auch Raten gezahlt werden.  

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